Ansprüche gegen Ihre Versicherung wegen COVID19-Betriebsschließungen
Aufgrund der aktuellen COVID19-Pandemie wurde von den Behörden für viele Branchen um den 15.03.2020 eine Betriebsschließung verordnet. Viele betroffene Unternehmer haben für diese Fälle eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen, damit sie für diesen unwahrscheinlichen Fall eine finanzielle Sicherheit haben.
Leider wehren sich die Versicherungen nun mal wieder mit gefinkelten Vertragsauslegungen, um einer Zahlungsverpflichtung zu entgehen, unlängst erging auch dazu ein negatives OGH-Urteil. Die Versicherungen verweigern meist die Zahlung oder bieten lächerliche Abschlagszahlungen an.
Wie können Ihnen die dP die Prozessfinanzierer hier helfen?
Unsere Spezialisten prüfen Ihren Fall, ob Sie einen Anspruch haben und wir Sie bei einem Prozess unterstützen können. Dazu wird Ihre Polizze analysiert, der Forderungsbetrag überprüft und sodann die Versicherung zur Zahlung aufgefordert.
Da wir viele Betroffene vertreten und Prozesse nicht scheuen sind Ihre Erfolgsaussichten natürlich um einiges höher, dies ganz ohne Risiko. Sollten wir für Sie erfolgreich sein, erhalten wir am erstrittenen Auszahlungsbetrag einen reinen Erfolgsanteil.
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