Prozessfinanzierung für Privatpersonen
Wir finanzieren Ihren Prozess
Sie trauen sich nicht, einen Anspruch gerichtlich zu betreiben, da mit hohen Prozess- oder Gutachterkosten gerechnet werden muss? Oder der Klagsgegner erscheint übermächtig? Oft genug verzichten Geschädigte aufgrund von Risikoüberlegungen auf ihren Anspruch.
Als österreichischer Prozessfinanzierer übernehmen wir das gesamte Risiko für Sie und verhelfen Ihnen so zu Ihrem Recht.
Weiters empfehlen wir Ihnen für jedes Rechtsgebiet einen für dieses Thema spezialisierten Rechtsanwalt, dessen Kosten wir natürlich in voller Höhe bezahlen! Sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens bereits mit der Angelegenheit beauftragt haben, können wir gerne auch mit ihm eine Kooperation besprechen.
Sollten Sie Ihren Prozess verlieren, übernehmen wir all diese Kosten. Dadurch entsteht Ihnen als Kunde keinerlei Kostenrisiko. Im Erfolgsfall – und nur dann – erhalten wir eine reine Erfolgsbeteiligung, welche sich aus einem prozentualen Anteil Ihrer Forderung ergibt.
Jeder neue Kunde ist ein neuer Partner in unserem Unternehmen
Bei unserer Prozessfinanzierung für Privatpersonen begleiten wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und helfen Ihnen, Ihre Forderungen durchzusetzen!
Sie können auf unseren gesamten, in der Prozessfinanzierung gesammelten, Erfahrungsschatz zurückgreifen. Aufgrund unserer Kapitalstärke, Bekanntheit und Erfahrung können wir Forderungen oft schon im Vergleichsweg rasch und erfolgreich geltend machen!
Beispielrechnungen
Die Kosten für gerichtlich geführte Prozesse können leicht explodieren, vor allem, wenn Gutachten, Berufungen, viele Verhandlungen, Lokalaugenscheine oder Vernehmungen notwendig sind.
Beispiel 1: Ein Makler vermittelt ein Haus aufgrund eines Alleinvermittlungsauftrages. Der Verkäufer wartet den Ablauf des Vertrages ab und verkauft sodann an einen vom Makler namhaft gemachten Kunden. Provisionsbetrag EUR 80.000,00.
Beispiel 2: Hilfe bei ärztlichen Behandlungsfehlern: Bei einer Operation wird ein Organ beschädigt, der Patient muss noch einmal operiert werden und leidet seitdem an Nachwirkungen. Forderung samt Feststellung für Folgeschäden EUR 170.000,00.
Beispiel 3: Ein Handelsvertreter, der 20 Jahre für ein Unternehmen gearbeitet hatte, wird gekündigt. Das Unternehmen bezahlt keine Abfertigung. Forderung EUR 320.000.
Kostenart | Streitwert EUR 80.000,00 | Streitwert EUR 170.000,00 | Streitwert EUR 320.000,00 |
---|---|---|---|
Gerichtsgebühr | 2.919,00 | 4.380,00 | 7.299,00 |
Klage | 2.059,44 | 2.275,44 | 2.635,44 |
2 Schriftsätze | 3.089,16 | 3.413,16 | 3.953,16 |
2 Verhandlungen (zu je 2 Stunden) | 4.633,56 | 5.119,56 | 5.929,26 |
Gerichtsgutachten | - | 10.000,00 | - |
Berufungskosten | 7.506,40 | 9.989,90 | 14.847,40 |
Gesamtkosten des Gegners | 12.994,56 | 14.358,06 | 16.630,56 |
Summe Kostenrisiko | 33.202,12 | 49.536,12 | 51.295,12 |
Der genaue Ablauf eines Gerichtsverfahrens kann leider nie exakt vorhergesagt werden. Wir können Ihnen jedenfalls das finanzielle Risiko abnehmen und sicherstellen, dass an Ihrer Seite ein spezialisierter Rechtsanwalt gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht kämpft!
Was ist nun Ihr nächster Schritt?
Schildern Sie uns einfach Ihr Problem, indem Sie das Anfrageformular ausfüllen. Sparen Sie nicht mit Details, vor allem Datumsangaben sind wichtig. Je genauer Ihre Darstellung ist, desto schneller können wir Ihren Fall prüfen!
Sie werden sodann von uns kontaktiert, damit Sie die notwendigen Unterlagen übermitteln können. Nach erfolgreicher Vorprüfung vereinbaren wir mit Ihnen einen ersten Gesprächstermin (persönlich oder telefonisch). Hier schildern Sie uns den Fall im Detail und wir schließen mit Ihnen eine Vereinbarung ab, wonach wir im Erfolgsfall (und nur dann!) einen Teil des erkämpften Betrages erhalten.
Bei unserer Prozessfinanzierung für Privatpersonen übernehmen wir im Gegenzug sämtliche Kosten für:
- Anwaltliches Erstgespräch und Folgegespräche
- Aufforderungsschreiben
- Verhandlungen mit der Gegenseite
- Klage
- Kosten von Gutachten
- Kosten der Gerichtsverhandlungen
- Kosten von Berufungen und Revisionen
Ihnen entstehen in keinem Fall irgendwelche Kosten. Dies ist ja auch der Sinn der Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer.
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Neben unserer Prozessfinanzierung für Privatpersonen richten sich unsere Dienstleistungen auch an Anwälte.